Klinikstandard: Leichenschau/Todesbescheinigung
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Todesbescheinigungen nicht mehr an Angehörige der Verstorbenen, sondern nur noch ausschließlich dem Standesamt oder dem beauftragten Bestatter übergeben. Folglich ist abzusehen, die Angehörigen der Verstorbenen wegen Todesbescheinigungen in den GB F Abrechnung zu schicken. Für weitere Belange sollen sich die Hinterbliebenen an einen Bestatter ihrer Wahl wenden, welcher sich um alle weiteren Belange kümmert.
Die Sterbepapiere sind zeitnah in der Abteilung GB F Abrechnung (Haus 6, Ebene 3, Zimmer 8) abzugeben oder in den Briefkasten für Sterbefälle einzuwerfen.
Siehe hierzu auch:
- SOP 28/2012 - Leichenschau PDF
- Mitteilung BWKG 13.07.2015
- Verfahrensanweisung: Versorgung von im OP, SECTIO-OP oder Schockraum verstorbener Patienten 02.09.2010
- Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung (Deutsches Ärzteblatt Jg. 100 Heft 48 28. November 2003, Seite 3161
- AWMF S1-Leitlinie Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau